Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Elmshorn ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://arbeiten-in-elmshorn.de/ und https://karriere-in-elmshorn.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Alternativtexte für Bedienelemente und Bilder - derzeit sind einige Bedienelemente und Bilder nicht aussagekräftig genug beschriftet.
- Kontrast - die visuelle Darstellung von Text und Textbildern hat teilweise keinen ausreichenden Kontrast.
- Tastaturbedienung - auf der Startseite ist die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung noch nicht optimal.
- Leichte Sprache/ Gebärdensprache - derzeit gibt es keine Erläuterung in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Die Stadt Elmshorn verbessert kontinuierlich die barrierefreien Zugangsmöglichkeiten. Die anzunehmenden Nachteile für Menschen mit Behinderungen können durch persönliche Kontaktaufnahme ausgeglichen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.02.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung sowie einer vorgenommenen Bewertung von DIAS GmbH am 17.09.2021 und auf einer vereinfachten Prüfung gem. Prüfbericht der Prüfstelle für barrierefreie IT vom 23.05.2024. Vereinfachte Prüfung bedeutet, dass nicht der gesamte Webauftritt, sondern nur einzelne Seiten anhand einer Auswahl der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft wurde.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 03.12.2019 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt im Juni 2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann melden Sie sich gern bei uns. Sie können uns per E-Mail, per Post oder telefonisch erreichen:
Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Haupt- und Rechtsamt
Demografiemanagement/ Frau Andrews
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 231 224
E-Mail: demografiemanagement@elmshorn.de
Die Stadt Elmshorn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den Oberbürgermeister Herrn Volker Hatje vertreten.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderuungen
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de